Förderung / Bildungsprämie des Bundes
Neue Chancen am Arbeitsmarkt durch Weiterbildung
In Corona-Zeiten beraten wir Sie gerne online und telefonisch!
Nutzen Sie die Chance durch berufliche Weiterbildung und besserer Qualifizierung, Ihren Arbeitsplatz zu sichern und mitunter mehr zu verdienen.
Die Bildungsprämie des Bundes hilft Ihnen dabei und unterstützt Sie finanziell bestehend aus dem Prämiengutschein mit max. 500 Euro (bzw. 50% der Weiterbildungskosten) und dem Weiterbildungssparen.
Gefördert werden:
- Beschäftigte
- Beschäftigte in Mutterschutz/Elternzeit oder max. 6 Monate Pflegezeit
- Selbständige / Existenzgründer/-innen
- Beschäftigte oder Selbständige, die aufstockende Leistungen nach dem SGB II erhalten
- Altersrentnerinnen und -rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre
Weitere Fördervoraussetzungen sind:
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Der Antragstellende muss mindestens 15 Arbeitsstunden pro Woche nachweisen oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und
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das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Alleinstehenden 20.000 €, bei gemeinsamer Veranlagung 40.000 € nicht überschreiten.
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Wenn die Weiterbildung in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein oder Rheinland-Pfalz stattfinden soll, darf die ausgewählte Maßnahme maximal 1.000 € (inkl. MwSt.) kosten. Bei Fernunterricht gilt der Sitz des Anbieters als Durchführungsort.
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Die Weiterbildung muss in Deutschland durchgeführt werden.
Jährlich kann ein Prämiengutschein pro Berechtigten nach einem Beratungsgespräch ausgegeben werden.
Benötigte Unterlagen für die Beratung:
- gültiger Lichtbildausweis
- Einkommenssteuerbescheid vom letzten oder vorletzten Jahr
- Beschäftigungsnachweis (Arbeitsvertrag, Gewerbeschein oder aktuelle Gehaltsabrechnung)
- ggf. eine gültige Aufenthaltserlaubnis (bei nicht EU-Bürgern)
Der Prämiengutschein hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. Innerhalb dieser Frist muss die Weiterbildung begonnen haben.
Vor Antragstellung sollten Sie noch folgendes beachten:
- die Weiterbildung darf noch nicht begonnen haben,
- die Rechnung noch nicht ausgestellt und
- der Teilnahmebeitrag noch nicht bezahlt worden sein.
Die GWS informiert Sie gerne über Ihre persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten und die Förderung durch die Bildungsprämie.
Bitte beachten Sie:
Beratungen zur Bildungsprämie erfolgen
ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung!
IHRE ANSPRECHPARTNERIN:
Monika Hansner
T 02922 800 7004
E hansner@gws-werl.de
Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen
Union gefördert.
DOWNLOADS:
Flyer Bildungsprämie
LINKS:
Die Bildungsprämie
www.bildungspraemie.info
Weitere Beratungsstellen in NRW
www.bildungspraemie.info/Beratungsstellen
Vorab-Check:
http://www.bildungspraemie.info/de/vorab-check-23.php