Förderung / Bildungscheck NRW
Weiterbildung, eine Investition in Ihre Zukunft!
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds (ESF):
In Corona-Zeiten beraten wir Sie gerne online und telefonisch!
Bildungsscheck NRW –
Fachkräfte sichern und Digitalisierungsdruck begegnen
(Stand 01. September 2020)
INDIVIDUELLER ZUGANG:
Nur für Weiterbildungen, die in einem idividuellen beruflichen Zusammenhang stehen!
Empfangsberechtigte sind
-
Beschäftigte
-
geringfügig Beschäftigte
-
Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit
-
Berufsrückkehrende
-
Selbständige
Förderkonditionen:
-
Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss immer zwischen € 20.000,- und € 40.000,- bei Einzelveranlagung bzw. € 40.000,- und € 80.000,- bei gemeinsamer Veranlagung liegen.
-
Betriebsgröße: nicht relevant
-
Anzahl: Empfangesberechtigte können jährlich einen Bildungsscheck erhalten.
-
Förderhöhe: Bezuschusst werden berufliche Weiterbildungen zu 50 %, maximal jedoch mit € 500,- .
-
Weiterbildungskosten: Kursgebühren sind im Sinne des Bildungsschecks nur die Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie ggfs. die Anmeldegebühren.
-
Wohn- bzw. Arbeitsstätte: Die Beschäftigten müssen in Nordrhein-Westfalen wohnen
-
Kursbeginn: Der Kurs darf frühestens am Tag nach der Bildungsscheckberatung beginnen.
-
Kursumfang: Der Kurs sollte einen Umfang von mindestens sechs Unterrichtsstunden haben.
BETRIEBLICHER ZUGANG:
Kleine und mittlere Unternehmen
können für die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiter einen Zuschuss über den Bildungsscheck erhalten (ausgeschlossen sind Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden)
Förderkonditionen:
-
Arbeitsstätte: kleine und mittlere Unternehmen mit Arbeitsstätte in NRW
-
Betriebsgröße: das Unternehmen darf max. 249 Beschäftigte haben.
-
Anzahl: Jährlich kann ein Unternehmen für bis zu 10 ihrer Beschäftigten (jeweils nur ein Bildungsscheck pro Beschäftigten) einen Bildungsschecks erhalten.
-
Förderhöhe: Bezuschusst werden berufliche Weiterbildungen zu 50 %, maximal jedoch mit € 500,- .
-
Weiterbildungskosten: Kursgebühren sind im Sinne des Bildungsschecks nur die Teilnahme- und Prüfungsgebühren sowie ggfs. die Anmeldegebühren.
-
Wohn- bzw. Arbeitsstätte: Die Beschäftigten müssen in Nordrhein-Westfalen arbeiten
-
Kursbeginn: Der Kurs darf frühestens am Tag nach der Bildungsscheckberatung beginnen.
-
Kursumfang: Der Kurs sollte einen Umfang von mindestens sechs Unterrichtsstunden haben.
FÖRDERBARE WEITERBILDUNGEN:
Der Bildungsscheck kann eingesetzt werden für Angebote der beruflichen Weiterbildung mit einem engen Bezug zur Berufsausübung.
Zum Beispiel:
-
Kurse zur Erlangung beruflicher Sachkunde-/ Befähigungsnachweise,
-
Kurse zum Erwerb sozialer und methodischer Kompetenzen im Beruf/ im Unternehmen (z. B. "Kommunikation im Unternehmen“, „Konfliktlösung im Betrieb“, „Moderation von Teamsitzungen“ usw.),
-
onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning,
-
innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang
-
Nachholen von Berufsabschlüssen,
-
berufsbegleitende Studiengänge, die auf einen akademischen Abschluss zielen,
-
Vorbereitungskurse für eine Externenprüfung,
-
Vorbereitungskurse zum Abschluss in einem Fortbildungsberuf.
INFORMATIONSBLATT für Bildungsscheckempfänger*innen:
nicht förderbare Weiterbildungen (Download hier)
Benötigte Unterlagen für die Beratung beim INDIVIDUELLEN ZUGANG:
-
gültiger Lichtbildausweis
-
Einkommensnachweise:
-
Einkommenssteuerbescheid oder
-
Erklärung eines Steuerberaters/Fachanwaltes für Steuerecht über das zu versteuernde Jahreseinkommen oder
-
eine Bescheinigung einer Behörde, aus der das zu versteuernde Jahreseinkommen hervorgeht.
-
-
Der Nachweis (Datum des Dokuments) darf zum Zeitpunkt der Beratung nicht älter als drei Jahre sein. Eine Kopie muss dem Beratungsprotokoll beigelegt werden.
-
Blanko Datenschutzrechtliche Hinweise und Erklärung zum individuellen Zugang (Download hier)
Benötigte Unterlagen für die Beratung beim BETRIEBLICHEN ZUGANG:
-
Adresse des Unternehmens
-
Anzahl (jeweils männlich und weiblich) der vollzeitäquivalenten Arbeitnehmer (Auszubildende gehören nicht zur Gruppe der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Teilzeitbeschäftigte - auch geringfügig Beschäftigte - sind anteilig zu berücksichtigen)
-
Wirtschaftszweigzugehörigkeit
-
Kammerzugehörigkeit
-
Betriebsnummer
-
gültiger Lichtbildausweis
-
Nachweis der Vertretungsberechtigung des Unternehmens (Blanko-Vollmachterteilung: Download hier)
-
Datenschutzrechtliche Hinweise und Erklärung zum betrieblichen Zugang (Download hier)
Bitte beachten Sie:
Beratungen zum Bildungscheck
erfolgen nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
IHRE ANSPRECHPARTNER
Monika Hansner
T 02922 800 7004
E hansner@gws-werl.de
Adrian Gruschka
T 02922 800 7002
E adrian.gruschka@gws-werl.de
DOWNLOAD:
Flyer Bildungsscheck
LINKS:
Bildungsscheck NRW
Biildungsscheck
Zum Online-Check:
Online-Check
Weitere Beratungsstellen in NRW
Beratungsstellensuche