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Neues NRW-Sonder-Förderprogramm für den Einzelhandel

Ab sofort unterstützt das Land NRW den Einzelhandel bei der Umsetzung digitaler Technologien. Seit dem 24. Juni läuft der Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammen-denken – Sonderprogramm 2020“.

Aufgrund der Corona-Pandemie kämpfen besonders kleine inhabergeführte Einzelhändler mit den wirtschaftlichen Folgen. Digitale Technologien können helfen die Krise zu überwinden. Die NRW Landesregierung will nun mit einem Sonderförderprogramm den Einzelhandel auf dem Weg in die Digitalisierung unterstützen. Der Projektaufruf „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken – Sonderprogramm 2020“ soll helfen, dass die Innenstädte Nordrhein-Westfalens auch morgen noch lebendige Orte bleiben.

„Der Projektaufruf richtet sich an stationäre Einzelhändler, die nicht mehr als 49 Beschäftigte haben und auf einen Umsatz von maximal 10 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von bis zu 10 Millionen Euro kommen. Gefördert werden kurzfristige Projekte von Kleinunternehmen, die sich erstmalig digital aufstellen oder den Auf- oder Ausbau der digitalen Technologien für ihr Unternehmen voranbringen wollen.
Die Projekte müssen zum 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 12.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent. Das Projekt muss zudem unmittelbar der Abwehr oder der Abmilderung der Folgen der Corona-Krise dienen. Projektideen können ab sofort bis zum 30. August 2020 beim Projektträger Jülich eingereicht werden.“ (Quelle: Projektträger Jülich / IHK Arnsberg)

Link zum Förderprogramm:

www.ptj.de/forschungsfoerderung/digitaler-einzelhandel/sonderprogramm2020

 

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