Weiterbildung, eine Investition in Ihre Zukunft!

Seit dem 01.01.2009 gelten für die Ausgabe von NRW-Bildungsschecks an Unternehmen und Beschäftigte einige neue Regelungen:

> Es kann ab sofort nur noch alle zwei Jahre ein Bildungsscheck pro Arbeitnehmer eingesetzt werden, entweder über den betrieblichen oder den individuellen (privaten) Zugang. Die parallele Ausstellung über den individuellen und den betrieblichen Zugang ist somit ausgeschlossen.

> Berufliche Fortbildungen, gleich welcher Art und Finanzierung, sind förderschädlich und führen dazu, dass im Jahr der durchlaufenen Fortbildung sowie auch im Folgejahr für den jeweiligen Teilnehmer kein Bildungsscheck mehr ausgestellt werden darf. Nach Ablauf der Karenzzeit besteht wieder die reguläre Möglichkeit der Ausstellung eines Bildungsschecks.

> Unternehmen stehen maximal 10 Bildungsschecks pro Jahr für ihre Beschäftigen zu, wobei der Förderbetrag im Einzelfall 50 % der Fortbildungskosten, maximal jedoch 500 € pro Fortbildung für jeden Teilnehmer betragen kann.

       


Was ist ein Bildungsscheck?
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten - beispielsweise für Seminargebühren. Die finanziellen Mittel - bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck - stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung.

Für welche Weiterbildungsangebote kann der Bildungsscheck genutzt werden?
Der Bildungsscheck kann für die unterschiedlichsten Angebote genutzt werden. Der Besuch berufsspezifischer Kurse ist ebenso möglich wie die Anmeldung bei Computer-, Rhetorik- oder Sprachkursen. Er richtet sich an Arbeitnehmer, die seit mindestens zwei Jahren keine Weiterbildung mehr besucht haben und kommt so insbesondere älteren und weniger gut qualifizierten Beschäftigten zu Gute. Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Praxis vermitteln.

Welche Vorteile haben Unternehmen?
Das Angebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten, die großen Nachholbedarf bei der Weiterbildung haben. Bilden sich deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter, übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen die Hälfte der Kursgebühren – maximal 500 Euro pro Bildungsscheck. Damit sich die Investition in Weiterbildung für alle Seiten lohnt, ist zum Start eine ausführliche und kostenlose Beratung vorgesehen.

Unternehmen und Beschäftigte, die einen Bildungsscheck beantragen möchten, sollten sich zunächst an ihre Beratungsstelle vor Ort wenden. Ihre Beratungsstelle für die Ausgabe des Bildungsschecks in Werl ist die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung mbH Werl (GWS).

Bei Interesse oder Fragen zum Bildungsscheck wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei der GWS mbH,
Herrn Gruschka
(Telefon 02922/ 800 700-2).

Gerne beraten wir Sie über den Bildungsscheck und unterstützen Sie bei der Findung einer geeigneten Weiterbildungsmaßnahme!

Links zum Thema NRW Bildungsscheck und Suchmaschinen für Weiterbildungsangebote:
> www.mags.nrw.de
> www.weiterbildung-hellweg.de
> www.weiterbildung.in.nrw.de