Weiterbildung, eine Investition in Ihre Zukunft!

> Seit dem 30.
Mai 2011 werden bei der Förderung der beruflichen
Weiterbildung von
Arbeitnehmern zukünftig Änderungen beim
Bildungsscheck-Verfahren zu
berücksichtigen sein. Die Änderungen zielen darauf
ab, eher die Beschäftigten
zu erreichen, die sich bisher unterproportional an beruflicher
Weiterbildung
beteiligen. Eine Auswertung der bisherigen Förderergebnisse
hatte gezeigt, dass
insbesondere die Gruppen der Älteren, der Un- und Angelernten,
der befristet
Beschäftigten und der Zeitarbeitsbeschäftigten zu
dieser Zielgruppe gehören.
> Gefördert werden Beschäftigte in KMU (weniger als 250 Beschäftigte), die seit mehr als 4 Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten, keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, befristet beschäftigt sind, als Zeitarbeitnehmer/-innen arbeiten oder älter als 50 Jahre sind. Diese Personen können jährlich einen Bildungsscheck erhalten. Weiterhin gilt, dass zuerst ein Bildungsscheck an eine Person, die den oben genannten Kriterien entspricht, ausgegeben werden muss, bevor eine Person ohne diese Merkmalsausprägungen einen Bildungsscheck erhalten kann. Insgesamt können dann bis zu 20 Bildungsschecks pro Jahr pro Betrieb ausgereicht werden.
Im
individuellen Zugang gelten zukünftig folgende
Änderungen:
Die
Fördersumme bleibt in allen oben genannten Fällen wie
bisher bei einem Zuschuss
von 50 % der Fortbildungskosten (maximal 500
€) je
Bildungsscheck und Arbeitnehmer.

Was ist ein
Bildungsscheck?
Mit dem
Bildungsscheck NRW
unterstützt die
Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und
übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten -
beispielsweise
für Seminargebühren. Die finanziellen Mittel - bis zu
500
Euro pro Bildungsscheck - stellt der Europäische Sozialfonds
zur
Verfügung.
Für
welche
Weiterbildungsangebote kann der Bildungsscheck genutzt werden?
Der Bildungsscheck kann
für die
unterschiedlichsten Angebote genutzt werden. Der Besuch
berufsspezifischer Kurse ist ebenso möglich wie die Anmeldung
bei
Computer-, Rhetorik- oder Sprachkursen. Er richtet sich an
Arbeitnehmer, die seit mindestens zwei Jahren keine Weiterbildung mehr
besucht haben und kommt so insbesondere älteren und weniger
gut
qualifizierten Beschäftigten zu Gute. Gefördert
werden
Angebote, die Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und
Verhaltensweisen für die berufliche Praxis vermitteln.
Welche
Vorteile
haben Unternehmen?
Das Angebot richtet sich an
Unternehmen, die
großen
Nachholbedarf bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter haben. Bilden
sich deren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter, übernimmt das Land
Nordrhein-Westfalen die Hälfte der Kursgebühren
–
maximal 500 Euro pro Bildungsscheck. Damit sich die Investition in
Weiterbildung für alle Seiten lohnt, ist zum Start eine
ausführliche und kostenlose Beratung vorgesehen.
Unternehmen und Beschäftigte, die einen Bildungsscheck beantragen möchten, sollten sich zunächst an ihre Beratungsstelle vor Ort wenden. Ihre Beratungsstelle für die Ausgabe des Bildungsschecks in Werl ist die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung mbH Werl (GWS). Bei Interesse oder Fragen zum Bildungsscheck wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei der GWS mbH, Herrn Gruschka (Telefon 02922/ 800 700-2).
Gerne beraten wir Sie über den Bildungsscheck und unterstützen Sie bei der Findung einer geeigneten Weiterbildungsmaßnahme!
Links
zum Thema NRW Bildungsscheck und
Suchmaschinen für Weiterbildungsangebote:
>
www.arbeit.nrw.de
> www.weiterbildung-hellweg.de
> www.weiterbildung.in.nrw.de

