Weiterbildung, eine Investition in Ihre Zukunft!

Ab sofort gelten einige neue Regelungen für die Ausgabe von NRW-Bildungsschecks an Unternehmen und Beschäftigte:

> Seit dem 30. Mai 2011 werden bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitnehmern zukünftig Änderungen beim Bildungsscheck-Verfahren zu berücksichtigen sein. Die Änderungen zielen darauf ab, eher die Beschäftigten zu erreichen, die sich bisher unterproportional an beruflicher Weiterbildung beteiligen. Eine Auswertung der bisherigen Förderergebnisse hatte gezeigt, dass insbesondere die Gruppen der Älteren, der Un- und Angelernten, der befristet Beschäftigten und der Zeitarbeitsbeschäftigten zu dieser Zielgruppe gehören.

Im betrieblichen Zugang gelten zukünftig folgende Änderungen:

> Gefördert werden Beschäftigte in KMU (weniger als 250 Beschäftigte), die seit mehr als 4 Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten, keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, befristet beschäftigt sind, als Zeitarbeitnehmer/-innen arbeiten oder älter als 50 Jahre sind. Diese Personen können jährlich einen Bildungsscheck erhalten. Weiterhin gilt, dass zuerst ein Bildungsscheck an eine Person, die den oben genannten Kriterien entspricht, ausgegeben werden muss, bevor eine Person ohne diese Merkmalsausprägungen einen Bildungsscheck erhalten kann. Insgesamt können dann bis zu 20 Bildungsschecks pro Jahr pro Betrieb ausgereicht werden.

> Für Beschäftigte, die dem Personenkreis ohne die oben genannten Merkmalsausprägungen angehören, gilt nach wie vor die bisherige Regelung. Diese können einen Bildungsscheck nur dann erhalten, wenn sie im laufenden und im vorangegangenen Jahr mit keiner beruflichen Weiterbildung begonnen haben. Kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten können bis zu fünf Bildungsschecks für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten, die nicht den oben genannten Gruppen angehören und die – wie bisher – im laufenden und im vorangegangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.

Im individuellen Zugang gelten zukünftig folgende Änderungen:

> Zukünftig können nun auch Beschäftigte aus Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten gefördert werden (ausgenommen bleibt allerdings weiterhin der öffentliche Dienst). Beschäftigte, die seit mehr als 4 Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten, keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, befristet beschäftigt sind, als Zeitarbeitsbeschäftigte arbeiten oder älter als 50 Jahre alt sind sowie Berufsrückkehrende können zukünftig jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang und zusätzlich einen Bildungsscheck im betrieblichen Zugang erhalten Beschäftigte, die der oben genannten Beschäftigtengruppe nicht angehören, erhalten nach wie vor einen Bildungsscheck, wenn sie im laufenden und vorangegangenen Jahr mit keiner beruflichen Weiterbildung begonnen haben. Sie können keinen weiteren Bildungsscheck im betrieblichen Zugang erhalten. Diese Regelung gilt auch für Existenzgründer (in den ersten fünf Jahren), unabhängig vom Alter, Berufsausbildung und ihrem erlernten Beruf. 

Die Fördersumme bleibt in allen oben genannten Fällen wie bisher bei einem Zuschuss von 
50 % der Fortbildungskosten (maximal 500 €) je Bildungsscheck und Arbeitnehmer.


               


Was ist ein Bildungsscheck?

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten - beispielsweise für Seminargebühren. Die finanziellen Mittel - bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck - stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung.


Für welche Weiterbildungsangebote kann der Bildungsscheck genutzt werden?

Der Bildungsscheck kann für die unterschiedlichsten Angebote genutzt werden. Der Besuch berufsspezifischer Kurse ist ebenso möglich wie die Anmeldung bei Computer-, Rhetorik- oder Sprachkursen. Er richtet sich an Arbeitnehmer, die seit mindestens zwei Jahren keine Weiterbildung mehr besucht haben und kommt so insbesondere älteren und weniger gut qualifizierten Beschäftigten zu Gute. Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Praxis vermitteln.

Welche Vorteile haben Unternehmen?
Das Angebot richtet sich an Unternehmen, die großen Nachholbedarf bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter haben. Bilden sich deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter, übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen die Hälfte der Kursgebühren – maximal 500 Euro pro Bildungsscheck. Damit sich die Investition in Weiterbildung für alle Seiten lohnt, ist zum Start eine ausführliche und kostenlose Beratung vorgesehen.

Unternehmen und Beschäftigte, die einen Bildungsscheck beantragen möchten, sollten sich zunächst an ihre Beratungsstelle vor Ort wenden. Ihre Beratungsstelle für die Ausgabe des Bildungsschecks in Werl ist die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung mbH Werl (GWS). Bei Interesse oder Fragen zum Bildungsscheck wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei der GWS mbH, Herrn Gruschka (Telefon 02922/ 800 700-2).

Gerne beraten wir Sie über den Bildungsscheck und unterstützen Sie bei der Findung einer geeigneten Weiterbildungsmaßnahme!

Links zum Thema NRW Bildungsscheck und Suchmaschinen für Weiterbildungsangebote:
> www.arbeit.nrw.de
> www.weiterbildung-hellweg.de
> www.weiterbildung.in.nrw.de